AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der step3IT GmbH (im Folgenden step3IT genannt), Neumünster, insbesondere Lieferung, Angebote, Wartung, Beratung und sonstige Dienstleistungen.
 Nebenabreden, abweichende allgemeine Bedingungen der Kunden oder individuell vertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, bedürfen aber einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die step3IT.


2. Lieferung und Lieferfristen / Versand

Liefer- und Leistungszeiten werden nach sorgfältiger Abstimmung genannt und nach Möglichkeit eingehalten, unter dem Vorbehalt eigener, rechtzeitiger Belieferung. Sie sind gleichwohl unverbindlich. step3IT ist zu Teillieferungen berechtigt, diese gelten als selbstständiges Geschäft. Im Falle höherer Gewalt sowie Ereignissen, die die Lieferung oder Leistung erschweren, ist step3IT berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen der step3IT gegenüber (Übergabe erforderlicher Unterlagen, Informationen, Bestätigungen, u.ä.) aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzuge ist. Die Rechte der step3IT aus Verzug werden hiervon nicht berührt. 
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise für Lieferungen ab Haus inklusive Originalverpackung. Ist ein Versand/Transport der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab Lager auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Ohne gesonderte, schriftliche Vereinbarungen steht der step3IT die Wahl des Transportunternehmens sowie der Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Lager auf den Kunden über, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart sein sollte. step3IT ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschaden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich den Abschluss einer solchen Versicherung. Die dann dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde. 
Der Kunde übernimmt die nach der Verpackungsverordnung geschuldete ordnungsgemäße Entsorgung und/oder Wiederverwertung des Verpackungsmaterials.


3. Vertragsgegenstand

Gegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen (hierbei handelt es sich um Dienstleistungen für Installation und Konfiguration, Betreuung und Schulung, Beratung und unterstützende Dienstleistungen für Hard- und Software) durch die step3IT. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen und deren Vergütung richtet sich nach individuell abgeschlossenen Vereinbarungen, diese werden in einem entsprechenden Dienstleistungsangebot festgelegt. Sind Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart, erfolgen diese durch den Kunden und auf dessen Kosten. 
Die step3IT ist berechtigt, Leistungsverpflichtungen durch die Beauftragung von geeigneten Subunternehmen zu erfüllen, soweit sich aus den schriftlichen Vereinbarungen nichts Gegenteiliges ergibt.

Auf Kundenwunsch kann, gegen gesonderte Berechnung, eine Aufwandsschätzung vor Auftragserteilung und/oder Leistungserbringung erstellt werden. Beinhalten Leistungen reine Beratung, übernimmt die step3IT keinerlei Erfolgsverantwortung, Gewähr oder Verpflichtung bzgl. der Eignung von Hard- und Softwarekomponenten für die Zwecke und/oder Belange des Kunden.
Der Kunde ist gegenüber der step3IT bzw. den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern nicht weisungsbefugt.
Ist die Lieferung von Handelswaren Vertragsgegenstand, so erwirbt der Kunde die im Vertrag schriftlich bezeichneten Geräte. Auswahl, Einsatz oder sonstige Beratung sowie die Aufstellung, Installation oder Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft sind, soweit nicht Gegenstand eines schriftlichen Vertrages, auch nicht Gegenstand der Lieferung. 
Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist die Software ausschließlich Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden entwickelt bzw. hergestellt wurde. Ist die Lieferung von Software Vertragsgegenstand, so wird diese per gesondert zu bestellendem Datenträger oder Link zur Verfügung gestellt. Es erfolgt die Lieferung der zum Zeitpunkt der Auslieferung aktuellen Version, das Nutzungsrecht beschränkt sich auf einen einzelnen Arbeitsplatz (Computer), sofern nicht anders vertraglich vereinbart. Bei Lieferung von Standardsoftware eines dritten Herstellers gelten grundsätzlich deren Nutzungsbedingungen. Die step3IT vermittelt lediglich den Lizenzvertrag, welcher unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen wird. Diese Nutzungsbedingungen werden dem Kunden auf Anforderung, und soweit notwendig, auch schon vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
Ist die step3IT zur Installation der Software vertraglich verpflichtet (dies gilt ebenso für Testinstallationen), sorgt der Kunde vor Installation für die Erfüllung der Anforderungen an Hardware und sonstige Systemumgebung. Insbesondere bei etwaigen Testbetrieben und während der Installationen stellt der Kunde die Anwesenheit kompetenter Mitarbeiter sicher. Der Kunde sorgt vor jeder Installation für die Sicherungen aller seiner Daten. 
Der Kunde hat als Lizenznehmer nicht die Befugnis, die Software oder ihm überlassenen Textmaterialien (Codes, Dokumentationen) selbst oder durch Dritte zu verändern oder zu bearbeiten, zu kopieren oder zu vervielfältigen. Eigentum sowie alle Rechte an der gelieferten Software sowie der Dokumentationen verbleiben beim Urheber. 

Vorhandene Urheberrechts-, Schutzrechtsvermerke oder Registriermerkmale, wie insbesondere Registriernummern in der Software, auf Datenträgern oder sonstigen Materialien, dürfen nicht entfernt oder verändert werden.


4. Angebote und Preise

Alle Angebote der step3IT sind stets freibleibend. Soweit nicht ein bestimmter Preis angeboten wurde, werden der Berechnung die am Tage der Auftragsannahme gültigen Preise und Bedingungen zugrunde gelegt, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sämtliche Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach den jeweils gültigen Preislisten der step3IT, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. 
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Beauftragung seitens der step3IT zustande. Nebenabreden und mündliche Erklärungen inkl. Zusicherungen und Garantien der Mitarbeiter werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der step3IT schriftlich bestätigt werden. Die Vollmacht zur Erteilung von Garantien und Zusicherungen beschränkt sich auf Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte.
step3IT ist berechtigt, Leistungsverpflichtungen durch die Beauftragung von geeigneten Subunternehmen zu erfüllen, soweit sich aus den schriftlichen Vereinbarungen nichts Gegenteiliges ergibt.
Erfolgt die Leistung durch die step3IT, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.


5. Mitwirkungspflichten

Bei Bedarf stellt der Kunde den Mitarbeiter(Innen) der step3IT für einen festgelegten Zeitraum einen kostenfreien Arbeitsplatz zur Verfügung. Dieser sollte, zur Implementierung / Integration von Hardware-Komponenten oder Software-Lösungen, einen Anschluss an das Firmennetzwerk und das Internet haben. Während eines Projektes wird den Mitarbeiter(Innen) der step3IT ein oder, wenn erforderlich, mehrere kompetente Ansprechpartner benannt, der ggf. Fragen der Mitarbeiter beantworten kann und auf Abruf verfügbar gemacht wird. Dies gilt ebenso für jede zu verteilende / installierende Software. Falls nicht Vertragsgegenstand, werden die im Rahmen der Leistungserbringung zu installierenden Hardwarekomponenten und Softwarelösungen durch den Kunden bereitgestellt. Für nicht ausreichend lizenzierte oder fehlerhafte Software übernimmt die step3IT keine Haftung.


6. Kündigung von Verträgen

Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate und beginnt am folgenden Monatsersten nach Empfang der vereinbarten Leistung durch den Kunden, sofern ein Vertrag keine einmalige Leistung zum Gegenstand hat. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der im Vertrag vereinbarten Vertragslaufzeit zulässig. Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Laufzeit von 12 Monaten, wenn er nicht rechtzeitig vor Ende der Laufzeit vom Kunden schriftlich gekündigt wird.
Kündigt der Kunde den Vertrag vor Lieferung, Installation oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung, so ist er verpflichtet, 10 % der Auftragssumme an die step3IT zu zahlen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass der step3IT keine oder geringere Kosten entstanden sind. step3IT ist berechtigt, nachzuweisen, dass ihr höhere Kosten entstanden sind. Diese trägt dann der Kunde. 

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat der Kunde entsprechend des zugrundeliegenden Vertrages die zur Verfügung gestellten Gegenstände in dem Zustand zurückzugeben, der dem Auslieferungszustand, unter Berücksichtigung des durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden Verschleißes, entspricht. Kommt der Kunde dieser Pflicht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht nach, so kann step3IT für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung weiterhin das vereinbarte Entgelt verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Rechte zur fristlosen Kündigung des Vertrages bleiben von diesen Vorschriften unberührt. 


7. Eigentumsvorbehalt


Die step3IT behält sich das Eigentum an von ihr gelieferter Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die gelieferte Ware selbst bereits bezahlt wurde. 
Im Falle einer etwaigen Übersicherung sind Sicherheiten soweit freizugeben, bis die Übersicherung beseitigt ist.
 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware unterrichtet der Kunde die step3IT unverzüglich. Die Unterrichtungspflicht besteht auch bei Beeinträchtigungen sonstiger Art. Eine Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung der step3IT unwirksam. Der Kunde hat Dritte bereits im Vorhinein auf die an der Ware bestehenden Rechte der step3IT hinzuweisen. Der Kunde tritt im Fall der Weiterveräußerung oder -vermietung der Vorbehaltswaren schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche der step3IT aus der Geschäftsbeziehung die dem Kunden aus der Weiterveräußerung bzw. -vermietung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherungshalber ab. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen die Geräte nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benutzt werden. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung darf der Kunde über die eigentliche Nutzung hinaus nicht über die Geräte verfügen. 


8. Zahlungsbedingungen / Abrechnung von Leistungen


Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und sind ohne Abzug zu leisten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder einer schriftlichen Nebenabrede nichts anderes ergibt, sind Rechnungen grundsätzlich innerhalb von 10 Werktagen und ohne Abzug fällig. Ebenso bedarf ein Skontoabzug der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Bei Teillieferungen hat die step3IT das Recht, eine entsprechende Teilrechnung vorzunehmen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der step3IT GmbH eingegangen ist oder bei Scheckzahlung die Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist.
Wir weisen darauf hin, dass der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug gerät, wenn er diese Rechnung nicht innerhalb des Zahlungsziels - oder wenn die Rechnung kein Zahlungsziel bestimmt: innerhalb 30 Tagen netto - ausgleicht. Danach sind wir berechtigt, Verzugszinsen und/oder Kosten für Mahnschreiben zu fordern.
Bei Einkaufspreiserhöhungen, Herstellervorgaben oder Dollarkursschwankungen behält sich step3IT Preisanpassungen vor.
Bei fehlender oder nicht ausreichender Bonitätsinformation behalten wir uns eine Lieferung / Leistung nur per Vorauskasse oder Nachnahme vor. Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der jeweilige Auftrag das verfügbare Kreditlimit, ist step3IT berechtigt, diesen und weitere Aufträge nur gegen Vorkasse zu erbringen.
Die Abrechnung von Dienstleistungen erfolgt nach tatsächlich erbrachtem Aufwand. Bei längerfristigen Projekten behält sich die step3IT eine wöchentliche Abrechnung vor. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen werden grundsätzlich gesondert berechnet, sofern nicht vor Vertragsabschluss schriftlich geregelt (Nebenabreden).
Wenn ein vereinbarter Termin für die Durchführung von Dienstleistungen auf Wunsch des Kunden verschoben werden muss, ist der Kunde zur Erstattung der Reisekosten verpflichtet, die step3IT an Dritte zu zahlen hat, wenn die Reise nicht mehr kostenfrei stornier- oder umbuchbar war. Sind für die Planung und/oder Durchführung dieser Dienstleistungen bereits Stunden erbracht worden, so werden diese dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt. 


9. Rechte Dritter

Der Kunde stellt die step3IT von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Nutzung, Bearbeitung oder Änderung der bereitgestellten Produkte geltend machen. Er übernimmt die Verantwortung für die berechtigte Änderung der zur Durchführung des Auftrages bereitgestellten Produkte durch die step3IT.


10. Haftung

Sind keine abweichenden Regelungen getroffen, so haftet die step3IT nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Schadensersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit begründet sind. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die step3IT lediglich bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Haftung der step3IT ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung aller Personen, die für die step3IT als Arbeiter, Angestellter, freier Mitarbeiter, Subunternehmer, Handelsvertreter oder in sonstiger Weise tätig werden. 
Die step3IT haftet nur aufgrund einer übernommenen Garantie wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf = Kardinalpflichten).
Die step3IT wird vom Kunden von allen Ansprüchen Dritter freigestellt, insbesondere von Vertragspartnern des Kunden, die über eine Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.
Die step3IT haftet nicht für den Verlust von Daten und Informationen, die über den Schaden hinausgehen, der bei regelmäßigen Datensicherungen / Erstellung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Auf Wunsch des Kunden übernehmen wir in dessen Auftrag das Sichern und/oder Wiederherstellen von Software und Daten, haften jedoch nicht für jegliche Verluste, wenn Daten oder Software verändert werden oder verloren gehen. Der Kunde ist vor jeglicher Arbeit an dessen Systemen / Software verpflichtet, eine Datensicherung vor und nach Arbeiten von Mitarbeitern oder freien Mitarbeitern oder Subunternehmern der step3IT durchzuführen.
Die step3IT trifft keine Ersatzpflicht oder Schadensersatz im Falle von höherer Gewalt, Streik, Aussperrungen oder behördlichen Verfügungen und dadurch bedingter Verzugs- oder Folgeschäden. Gleiches gilt, wenn der Kunde zumutbare Mitwirkungshandlungen unterlassen hat.


11. Gewährleistung

Grundsätzlich stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Die gemäß Ziffer „9.“ gegebenen Ansprüche der Kunden aus Schadenersatzhaftung bleiben unberührt. Die Gewährleistungsfrist für alle Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 12 Monate und beginnt mit der Übergabe der Lieferungen und Leistungen an den Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Weitergehende Gewährleistungspflichten bestehen nicht.
Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel umgehend, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung bzw. Abnahme der Sache, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte, es sei denn, der Mangel ist von der step3IT arglistig verschwiegen oder von ihr eine Beschaffenheitsgarantie übernommen worden. 
Vertreibt die step3IT Softwarekomponenten, die von Dritten hergestellt worden sind, so wird ihre Sachmängelhaftung dadurch ersetzt, dass die step3IT sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller an den Kunden abtritt. Genügen Lieferungen und Leistungen nicht den speziellen Anforderungen des Kunden und ist keine schriftliche Definition dieser, z.B. in einem Lasten-/Pflichtenheft, erfolgt, besteht keine Gewährleistung dafür.
Die step3IT wird etwaige Mängel durch Nacherfüllung / Nachbesserung beseitigen. Dabei ist step3IT berechtigt, die Nacherfüllung bei Mängeln von Softwarekomponenten durch die Lieferung von dann nicht gesondert zu vergütenden Neuauflagen und/oder Ergänzungen des Lizenzmaterials und die Nacherfüllung bei Hardwarekomponenten durch die Lieferung mangelfreier Hardwarekomponenten zu erledigen. Für die Installation dieser Neuauflagen/Lizenzmaterialien als auch für Hardwarelieferungen im Gewährleistungsfall ist der Kunde selbst verantwortlich. Wenn die Nachbesserung trotz angemessener Fristsetzung durch den Kunden fehlschlägt, ist der Kunde zur Herabsetzung der vereinbarten Vergütung berechtigt.
Die Mängelansprüche von Unternehmern verjähren in einer Frist von einem Jahr nach Erhalt der Ware, Abnahme des Werkes bzw. Abschluss der Dienstleistung. Ist der Kunde Verbraucher, verjähren diese Gewährleistungs-ansprüche bei der Lieferung neuer Sachen in zwei Jahren, bei der Lieferung gebrauchter Sachen innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang.


12. Datenschutz und Geheimhaltung

Der Kunde willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und ggf. Änderung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit der step3IT erforderlich ist. Die step3IT ist insbesondere berechtigt, Kundendaten an Dienstleistungspartner weiterzugeben, wenn es die Auftragsabwicklung erfordert. Zu anderen Zwecken werden die Kundendaten nicht weitergegeben. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. Die step3IT verpflichtet sich für diesen Fall, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist.
Die Parteien verwenden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung des Vertrages erhalten, nur zur Durchführung des Vertrages. Solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, sind sie vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Durchführung des Vertrages bestehen.

Die Mitarbeiter der step3IT sind dem Datengeheimnis gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet. Für Dienstleistungen jeglicher Art durch die step3IT (Fernwartung, Arbeiten vor Ort, ...), bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass während dieser personenbezogene Daten zur Kenntnis gelangen, sind entsprechende Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung gem. §11 BDSG abzuschließen.


13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl


Erfüllungsort der Leistungen der step3IT ist Neumünster.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Neumünster. Diese Gerichtsstandregelung gilt insbesondere für den Geschäftsverkehr mit kaufmännischen Kunden und Behörden.
Die Geschäftsbeziehung mit der step3IT unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  
  
14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle unwirksamer oder fehlender Bestimmungen treten die dem von der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende wirksame Regelung – im Zweifelsfall die gesetzlichen Regelungen.

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